
Für den Auszubildenden sind Sie als Praxisanleiter*in während der praktischen Ausbildung die wichtigste Person – Sie zeigen Perspektiven auf, weisen auf Gefahren hin und bieten dem Auszubildenden Orientierung.
Kursinformation
Der Gesetzgeber fordert, dass diese berufspädagogischen Fortbildungen in einem Umfang von mind. 24 Stunden pro Jahr von Praxisanleitungen absolviert werden (§4, Abs. 3 PflAPrV).
Die von uns angebotenen Module vermitteln notwendige Grundlagen für den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Praxisanleitung. Die Module sind unabhängig voneinander und können in einer beliebigen Reihenfolge und Anzahl absolviert werden.
Wählen Sie aus unserem Angebot drei für Sie passende Module aus!
Die Kurse finden ab 2023 wieder in Präsenz statt ( Erlass der Bezirksregierung Düsseldorf zu digitalen Lernformen in Verbindung mit der berufspädagogischen Zusatzqualifikation und Fortbildungspflichten der Praxisanleitung nach § 4 PflAPrV, § 10 HebStPrV und § 9 ATA-OTA-APrV.).
Dauer
Jeweils 8 Unterrichtseinheiten
8.00 – 15.00 Uhr
Abschluss
Zertifikat
Refresher Praxisanleitung Infoblatt PDF
Refresher Praxisanleitung Themen 2024 / 2025 PDF
Refresher Praxisanleitung Themen 2025 / 2026 PDF